Geschäftsfeld Altersversorgung
Der Bereich Altersversorgung beinhaltet die Übernahme und Verwaltung insbesondere der am 31.12.2004 bestehenden Versorgungsverpflichtungen des früheren LBK Hamburg gegenüber Rentnerinnen und Rentnern sowie der bis zum Stichtag entstandenen Versorgungsverpflichtungen gegenüber beurlaubten Beamtinnen und Beamten.
Die Verwaltung der Verpflichtungen wird über einen externen Dienstleister sachgerecht und wirtschaftlich erbracht. Dies beinhaltet u.a. die Abrechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge, die Bestandsverwaltung, die Durchführung und Verwaltung der m/n-telung, Versorgungsausgleichsberechnungen sowie anfallende Sonderaufgaben. Im Geschäftsjahr 2023 waren rd. 3.500 Leistungsempfänger vorhanden, für die insgesamt 19,1 Mio € gezahlt wurden. Neben den vorhandenen Leistungsempfängern bestehen Anwartschaften von 530 Personen.
Durch eine zwischen dem HVF und dem Dienstleister abgeschlossene Kontrollvereinbarung in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard für ein Kontrollsystem bei auf Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen (IDW PS 951 vom 19.09.07) wird sichergestellt, dass eine effektive Kontrolle über die übertragenen Dienstleistungen gewährleistet ist.
Zusätzlich werden die Versorgungsaltlasten der öffentlichen Unternehmen Hamburger Friedhöfe, fördern & wohnen, Studierendenwerk Hamburg sowie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf ausfinanziert, die aus der Zeit vor ihrer Verselbständigung stammen. Der HVF übernimmt periodische Zahlungen an die Einrichtungen, die es diesen ermöglichen, die Versorgungslasten zu tragen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden an die Einrichtungen die Versorgungsaltlasten für rd. 4.300 Leistungsempfänger in Höhe von insgesamt 28,1 Mio € gezahlt. Daneben bestehen Anwartschaften von rd. 1.700 Personen.
In 2023 betrugen die Auszahlungen für Altersversorgung insgesamt 47,2 Mio € für rd. 7.800 Versorgungsempfänger. Die Anwartschaften von insgesamt rd. 2.300 Personen werden in späteren Jahren zu Zahlungen führen. Seit 2005 wurden insgesamt rd. 1,3 Mrd. € ausgezahlt.
Die Rückstellungen für Versorgungsverpflichtungen beim HVF ergeben sich zum 31.12.2023 i.H.v. 518,4 Mio €, davon LBK Hamburg (alt) 156,7 Mio €. Die Bewertung erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 HGB) und nach der Konzernanweisung der FHH mit einem Rechnungszins von 1,82% zum 31.12.2023. Als Rechnungsgrundlage dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Soweit die Mittel des HVF zur Erfüllung der Aufgaben der Anstalt nicht ausreichen, ist der HVF gesetzlich ermächtigt, zur Deckung seiner Verpflichtungen weitere Kredite aufzunehmen. Im Jahr 2023 wurde aus dem Haushalt der FHH planmäßig ein Zuschuss i.H.v. 60 Mio € vereinnahmt. Für das Jahr 2024 wurde ein Haushaltszuschuss i.H.v. 60,0 Mio € bewilligt. Der HVF hat in der Planungsperiode ab 2024 die weitere Gewährung von Haushaltszuschüssen zur Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen unterstellt. Die dauerhafte Zahlungsfähigkeit des HVF ist gegeben.
Die FHH ist als Trägerin des HVF gesetzlich verpflichtet, die Anstalt als Einrichtung funktionsfähig zu halten (Anstaltslast). Des Weiteren haftet die FHH für die Verbindlichkeiten des HVF als Gewährträgerin unbeschränkt, wenn und soweit die Befriedigung aus dem Vermögen der Anstalt nicht zu erlangen ist (Gewährträgerhaftung). Gemäß § 1 des Hamburgischen Insolvenzunfähigkeitsgesetzes ist der HVF als Anstalt öffentlichen Rechts nicht insolvenzfähig.
Geschäftsfeld Immobilienmanagement
Der HVF ist Eigentümer von Grundstücken, die früher dem städtischen Krankenhausbetrieb LBK Hamburg gehörten (rd. 85 ha). Umfangreiche Krankenhausflächen sind im Wege der Übertragung von Erbbaurechten der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und der Schön Klinik Hamburg Eilbek aus der Gruppe der Schön Kliniken überlassen worden.
Die nicht betriebsnotwendigen Flächen werden im Auftrag des HVF durch die Finanzbehörde (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) vermarktet, z.B. für Zwecke des Wohnungsbaus. Das Immobilienmanagement des HVF umfasst insbesondere die Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken.
Im Übrigen gelten die Regelungen, die auch sonst bei der Verwertung von städtischen Grundstücken einzuhalten sind.
Geschäftsfeld Beteiligungsmanagement
Die Steuerung der städtischen Beteiligung an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) in Höhe von 25,1 % wird über den HVF durch Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat wahrgenommen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Krankenhäusern zur Erfüllung des diesen mit dem Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg und seinen Nachfolgeinstituten übertragenen bedarfsorientierten Auftrags der Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen hoher Qualität, unter Beachtung der Zielsetzung eines patientenorientierten und differenzierten Leistungsangebots kooperativ zusammenwirkender, leistungsfähiger Krankenhäuser. Unternehmensgegenstand ist auch der Erwerb und Betrieb sowie das Management von Krankenhäusern in Großstädten (Urban Hospitals) und damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten wie z.B. die Errichtung und der Betrieb telemedizinischer Zentren. Im Jahr 2023 hat der AKHH-Konzern 928.154 ambulante und stationäre Patienten behandelt. Bei einem Umsatz von 1.386,3 Mio € wurde ein Konzernjahresüberschuss von 58,4 Mio € erwirtschaftet. Die Investitionen betrugen 86,3 Mio €, davon 35,2 Mio € aus Eigenmitteln. Der Konzernabschluss umfasst 33 Tochtergesellschaften in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, soweit diese nicht ausdrücklich und abschließend einem anderen Organ durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Beschluss der Gesellschafterversammlung überwiesen sind. Namentlich obliegt der Gesellschafterversammlung die Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung besteht aus drei Mitgliedern (ein Vertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KG, eine Vertreterin der Finanzbehörde und ein Vertreter der für Gesundheitswesen zuständigen Behörde). Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der sich aus je acht Mitgliedern der Gesellschafter und der Arbeitnehmer zusammensetzt. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats für den jeweiligen Berichtszeitraum sind dem Beteiligungsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen (siehe Hamburger Beteiligungsbericht).